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Das Arbeitsrecht

Diskriminierung von Ausländern ist verboten.

Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland unterliegen- von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen – dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht.

Unterschiede in der Behandlung von Ausländern sind nicht zulässig. Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit oder der Herkunft verboten und können bestraft werden.

Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden vor den Arbeitsgerichten geregelt.

Daneben gibt es in vielen Unternehmen, sogenannte Betriebsräte, gewählte Vertreter der Arbeitnehmer, die damit beauftragt sind die Einhaltung der Arbeitsgesetze zu überwachen.

Die Sozialversicherung

Arbeitnehmer sind kranken-, unfall- und rentenversichert. Ausnahmen gibt es nur bei Menschen, die weniger als 400 verdienen.

Mit einigen Staaten gibt es Rentenversicherungsabkommen, so dass erworbene Ansprüche bei einer Rückkehr ins Heimatland mitgenommen werden können.

Ist dies nicht möglich, so werden, bei dauerhafter Rückkehr, Ansprüche zumindest zu 50 Prozent in Geld ausgezahlt.

Tarifverträge.

In vielen Branchen ist die Höhe der Vergütung und die sonstigen Arbeitsbedingungen durch Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geregelt. Diese gelten dann in der Regel auch für Menschen, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind.

Gilt keiner dieser sogenannten Tarifverträge, so muss der Lohn allerdings frei ausgehandelt werden.

Unterschiedliche Bezahlung für Deutsche und Ausländer –bei gleicher Tätigkeit-sind unzulässig und kommen in der Praxis auch nicht vor.

Die üblichen Arbeitsbedingungen.

Die Wochenarbeitszeit schwankt zwischen 38 und 40 Stunden, in der Regel Montag bis Freitag, Sonntagsarbeit ist, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, verboten.

Der gesetzliche Mindesturlaub ist 20 Tage pro Jahr.

Arbeitsverhältnisse sind, nach einer Probezeit von 6 Monaten, auf Stabilität angelegt.

Will der Arbeitgeber kündigen, so hat er Fristen einzuhalten, in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten muss er Gründe vorweisen. Kündigungen sind dann nur möglich, wenn sie im Verhalten oder in der Gesundheit des Arbeitnehmers liegen oder wenn der Betrieb nicht ausreichend Arbeit hat.

Die zusätzlichen Vereinbarungen bei Fachkräften.

All dies sind Mindeststandarts. Darüber hinaus bietet der deutsche Arbeitsmarkt -augenblicklich -für Fachkräfte unendlich viele Möglichkeiten, mit dem Arbeitgeber bessere Bedingungen auszuhandeln.
30 Tage Urlaub, 13 oder 14 Gehälter pro Jahr oder Erfolgsprämien sind in Mangelberufen keine Seltenheit.

Näheres erfahren Sie unter www. gehaltsvergleich.com

Unser Rechtsanwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) hilft Ihnen beim Vergleich der Angebote und beim Abschluss Ihres Arbeitsvertrages.

Adresse:
Hans-Otto Morgenthaler
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Von-Stephan-Straße 4
67063 Ludwigshafen
Fon: +49 621 669009256

E-Mail: anwalt@rechtsanwalt-morgenthaler.de
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