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Arbeitseinwanderung

Es gibt 5 hauptsächliche Wege zur Arbeitseinwanderung nach Deutschland:

1. Ausländische Studenten

Studenten an einer Fachhochschule oder Universität, dürfen pro Kalenderjahr 120 ganze oder 240 halbe Tage arbeiten.
Für eine weitergehende Tätigkeit wird in der Regel keine Erlaubnis erteilt, da dies den Fortgang des Studiums gefährden würde.
Ein Fachrichtungswechsel ist problematisch und sollte möglichst früh erfolgen. Nach insgesamt 10 Jahren muss die Ausbildung abgeschlossen sein.

2. Bildungsinländer

Der Grundsatz.
Wer ein deutsches Universitäts- oder Fachhochschulexamen abschließt, hat einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme im studierten Beruf. Kein Problem, wenn sich die Berufstätigkeit unmittelbar ans Studium anschließt.

Wenn es nicht gleich klappt.
Klappt dies jedoch nicht sofort, so hat diese Personengruppe 18 Monate Zeit, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Studiums, sich eine Anstellung im studierten Beruf zu suchen. Nach 2 Jahren Berufstätigkeit im studierten Beruf, erhält er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis)
In den 18 Monaten der Suche, kann er uneingeschränkt jeder Berufstätigkeit nachgehen. Also auch etwa als Kellner in der Gastronomie oder als Taxifahrer arbeiten.

3. Blue Card

Der Grundsatz.
Fachkräfte aus Drittstaaten, mit ausländischem 4 jährigen Hochschulabschluss (Universität oder Fachhochschule) haben unbeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, sofern ihnen bereits ein Arbeitsplatz zugesagt wurde.
Der ausländische Abschluss, muss in Deutschland formell anerkannt sein.

Der erforderliche Verdienst.
Der erforderliche Jahresverdienst muss bei mindestens bei 44000 Euro Brutto liegen.
Bei Ärzten, Ingenieuren Maschinen und Fahrzeugbau sowie Elektrotechnik, Experten der Fachrichtung Versorgungs- und Entsorgungstechnik, Softwareentwickler und Programmierern- insgesamt bei 60 Berufen-genügt ein Einkommen von 34900 Euro Brutto.
Die Blue Card führt zum Daueraufenthalt.

Die Erlaubnis wird zunächst für 4 Jahren erteilt. Ist der deutsche Arbeitsvertrag auf eine kürzere Zeit befristet, so läuft die Aufenthaltserlaubnis für diese Zeit, plus 3 Monate für die Arbeitssuche.
Nach 33 Monaten erhält der Inhaber der Blue Card das Recht zum Daueraufenthalt (Niederlassungserlaubnis)

Die Frist wird auf 21 Monate verkürzt, wenn er das Sprachniveau B 1 (Gute Verständigung im Alltag) aufweist.

Mobilität innerhalb der EU.
Inhaber der Blue Card sind innerhalb der EU mobil. Sie könne nach 18 Monaten mit ihren Familien in ein anders Land der EU weiterwandern und dort innerhalb einer Frist von einem Monat eine Blue Card für eine Tätigkeit in diesem Land beantragen.

Umgekehrt können Inhaber einer ausländischen EU Blue Card visumfrei nach Deutschland einreisen und –wieder innerhalb eines Monats-einen Antrag auf Erteilung einer deutschen Blue Card stellen. Dies gilt nicht im Verhältnis mit Großbritannien, Irland und Dänemark.

Arbeitsplatzsuche
Die Erteilung einer Blue Card setzt voraus, dass bereits ein Arbeitsvertrag besteht.
Nun ist es für Hochschulabsolventen außerordentlich schwierig, sich erfolgreich vom Ausland aus zu bewerben. In der Regel verlangen die Firmen die Teilnahme an einem Auswahlverfahren oder zumindest eine persönliche Vorstellung.

Um dies zu erleichtern gibt es eine Regelung, wonach auch ein Visum an einen Hochschulabsolventen erteilt werden kann, der sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt umsehen und bewerben will.
Das Visum wird für 6 Monate erteilt, kann allerdings weder verlängert werden, noch darf der Bewerber irgendeine bezahlte Arbeit verrichten.

Kommt innerhalb der Frist ein Arbeitsvertrag zustande, so kann der Bewerber gleich bleiben ohne vorher aus und dann wieder einzureisen.

4. Facharbeiter

Öffnung des Arbeitsmarktes auch für Facharbeiter.
Eine wirkliche Neuerung hat es ab Sommer 2013 gegeben. Arbeitskräfte werden nicht nur bei Berufen mit Hochschulabschluss(high skilled workers) gesucht, sondern auch im Facharbeiterbereich. (skilled workers).
Bei Berufen, bei denen die Bundesagentur für Arbeit praktisch keine Bewerber findet, wird der deutsche Arbeitsmarkt weit geöffnet. (Engpassberufe)

Der Bewerber muss allerdings eine 2 jährige Berufsausbildung aufweisen, die einer deutschen Berufsausbildung vergleichbar ist. Im Frühjahr 2014 waren es 27 Berufsguppen. Genannt werden, zum Beispiel, Kranken- und Altenpfleger, Mechantroniker, Klempner, Heizungsbauer und Lokomotivführer. Die Liste wird im Abstand eines halben Jahres überprüft und erweitert.

Besondere Sprachkenntnisse oder sogar ein Sprachprüfung werden nicht verlangt. Ebenfalls kein Mindestverdienst.

Allerdings muss die „Gleichwertigkeit“ der beruflichen Kenntnisse mit einem deutschen Berufsabschluss vor der Einreise anerkannt worden sein.  

5. Selbständige Unternehmer

Ein sehr spezielles Kapitel, ist die Gründung einer Firma in Deutschland durch einen Drittländer, wenn dieser auch hier leben will.

Der Grundsatz.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn:

  1. Ein übergeordnetes Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht.
  2. Die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt.
  3. Die Finanzierung gesichert ist.

Bis August 2012 lagen diese Voraussetzungen in der Regel vor, wenn 250000 Euro Kapital investiert werden sollen und 5 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden.
Diese Hürde ist entfallen!

Die Ansiedlung fremden Kapitals soll ausdrücklich gefördert werden.
Heute prüft die Ausländerbehörde nur noch die Punkte 1-3.
Sie hört dazu die lokale Industrie und Handelskammer, an. Sie wird einen sogenannten Businessplan und eine Kreditzusage einer Bank, für den dort ausgewiesenen Kapitalbedarf, verlangen.
Bei Firmengründern, die älter als 45 Jahre sind muss eine ausreichende Altersvorsorge vorliegen, die später den Lebensunterhalt sichert.

Ein Praxisbeispiel.
Ein irakischer Kaufmann lebt in Kuweit und betreibt dort ein Reisebüro. Er kommt auf die Idee in Deutschland eine Firma aufzumachen, die sich darauf spezialisiert kranken Menschen aus den arabischen Ländern eine medizinische Behandlung zu organisieren. Er schloss dazu ein Abkommen mit einer örtlichen Klinik. Der Mann erhielt seine Aufenthaltserlaubnis.

Die Niederlassungsabkommen.
Mit einer ganzen Reihe von Staaten sind sogenannte Niederlassungsabkommen geschlossen worden, in denen die erleichterte Tätigkeit von Firmen und Personen aus diesen Ländern geregelt ist. Diese erleichtern die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ganz erheblich.
Solche Abkommen gibt es z.B. mit den Mittelmeerstaaten, einschließlich der Türkei, oder den Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Aber auch mit den USA oder Ländern des karibischen Raumes.

Der Weg zum Daueraufenthalt.
Die Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt wird zunächst für 3 Jahre erteilt. Nach diesem Zeitraum kann der Ausländer eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt (Niederlassungserlaubnis) erhalten, wenn er seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie in der Zeit davor erfolgreich gesichert hat.
Wir beraten Sie bei der Gründung einer Firma, vermitteln den Kontakt zur Industrie und Handelskammer sowie zu Notaren und Steuerberatern, mit denen wir ständig zusammenarbeiten.

 

Adresse:
Hans-Otto Morgenthaler
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Von-Stephan-Straße 4
67063 Ludwigshafen
Fon: +49 621 669009256

E-Mail: anwalt@rechtsanwalt-morgenthaler.de
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